Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines:
    1. Sämtliche Leistungen und Angebote der Firma FERCAM Austria GmbH werden ausschließlich aufgrund der vorliegenden AGB erbracht. Diese AGB werden ausdrücklich auch für sämtliche zukünftigen Leistungen und Angebote im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit der Firma FERCAM Austria GmbH vereinbart, ohne dass es eines weiteren ausdrücklichen Verweises auf diese AGB bedarf.
    2. Diesen AGB’s zuwiderlaufenden AGB’s eines Vertragspartners wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.
    3. Von diesen AGB’s abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform und zusätzlich der ausdrücklichen schriftlichen Annahme durch die Firma FERCAM Austria GmbH.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB sowie die Gültigkeit der aufgrund dieser AGB geschlossenen Verträge davon unberührt.
    5. Subsidiär zu diesen AGB gelangen die Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Güterverkehr (CMR) sowie die Allgemeinen Österreichischen Spediteursbedingungen (AÖSp) zur Anwendung.
       
  2. Preisangebote:
    1. Den in Angeboten der Firma FERCAM Austria GmbH angeführten Preisen liegen ausschließlich die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bekannten Auftragsdaten zugrunde. Im Falle einer Änderung der Auftragsdaten ist die Firma FERCAM Austria GmbH an die im Angebot angeführten Preise nicht mehr gebunden.
    2. Sämtliche durch die Firma FERCAM Austria GmbH angebotenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen USt. Davon ausgenommen sind Angebote an Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
    3. Von Angeboten der Firma FERCAM Austria GmbH abweichende Aufträge begründen nur dann wirksam ein Vertragsverhältnis, wenn solche durch die Firma FERCAM Austria GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
    4. Preisangebote der Firma FERCAM Austria GmbH sind grundsätzlich unverbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten sowie der Personalkosten nach Abgabe des Preisangebotes aber vor Rechnungslegung berechtigt die Firma FERCAM Austria GmbH auch ohne vorherige Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages zur Verrechnung des tatsächlichen, erhöhten Preises. Diese notwendigen Preiserhöhungen gelten als durch den Vertragspartner genehmigt.
    5. Zur Verrechnung von Kosten, die aufgrund nachträglicher Auftragsänderungen durch den Vertragspartner oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen, inklusive der Kosten für den durch die Änderung verursachten Stillstandes bedarf es weder einer vorherigen Anzeige noch einer gesonderten Vereinbarung. Die Tragung dieser Kosten durch den Auftraggeber gilt als vereinbart, die Überschreitung des Preisangebotes aufgrund solcher nachträglicher Änderungen unabhängig von einer Benachrichtigung durch die Firma FERCAM Austria GmbH als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für diesen Fall ausdrücklich auf sein Rücktrittsrecht.
       
  3. Vertragsabschluss, ausgeschlossene Güter:
    1. Bei der Firma FERCAM Austria GmbH eingehende Angebote sind bis zu deren schriftlicher Annahme oder Ablehnung verbindlich. Die Setzung einer Frist zur Annahme des Angebotes kann nur mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.
    2. Ein gültiger Vertrag kommt ausschließlich durch übereinstimmendes Angebot und schriftliche Bestätigung durch die Firma FERCAM Austria GmbH zustande. Mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma FERCAM Austria GmbH.
    3. Die Beförderung von Gütern, durch die Nachteile für Personen, Tiere, andere Güter oder sonstige Gegenstände drohen oder schnell verderbliche Güter erfolgt ausschließlich aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
    4. Auf unter (3) bezeichnete Güter muss die Firma FERCAM Austria GmbH ausdrücklich hingewiesen und müssen diese Güter gekennzeichnet werden, widrigenfalls der Auftraggeber für jedweden durch diese Güter verursachten Schaden unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens vollumfänglich haftet.
       
  4. Zahlungsbedingungen:
    1. Die Zahlung hat binnen 45 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung durch die Firma FERCAM Austria GmbH ohne Abzug zu erfolgen.
    2. Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Firma FERCAM Austria GmbH stimmt einer Aufrechnung ausdrücklich zu.
    3. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen die Firma FERCAM Austria GmbH an einen Dritten sowie die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Firma FERCAM Austria GmbH namens oder für Rechnung eines Dritten können nur dann erfolgen, wenn sich diese Ansprüche aus den vorliegenden AGB ableiten.
    4. Wird der Firma FERCAM Austria GmbH ein Auftrag wieder entzogen, so steht es dieser frei, den Differenzbetrag zwischen der vereinbarten Vergütung und den ersparten Aufwendungen oder eine angemessene Provision zu fordern.
       
  5. Versicherung:
    1. Zum Abschluss einer Versicherung des Gutes ist die Firma FERCAM Austria GmbH nur dann verpflichtet, wenn ihr rechtzeitig ein schriftlicher Auftrag unter Bekanntgabe der zu deckenden Risiken sowie des Versicherungswertes übermittelt wird. Rechtzeitigkeit ist dann gegeben, wenn die Firma FERCAM Austria bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang in der Lage gewesen ist, eine Versicherung abzuschließen.
    2. Ungenaue oder undurchführbare Versicherungsaufträge gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen die Firma FERCAM Austria GmbH zur Wahl der Art und des Umfanges der Versicherung.
    3. Die bloße Wertangabe ist nicht als Versicherungsauftrag anzusehen. Dazu bedarf es eines Auftrages gem. Abs (1).
    4. Die Firma FERCAM Austria GmbH versichert nur zu den ortsüblichen Versicherungsbedingungen und nicht gegen Bruchgefahr, es sei denn, etwas davon Abweichendes wird schriftlich vereinbart.
       
  6. Annahmeverzug:
    1. Annahmeverzug liegt vor, wenn der Auftraggeber bzw. Empfänger die von der Firma FERCAM Austria GmbH vertragsgemäß bereitgestellte Leistung nicht unverzüglich übernimmt.
    2. Im Falle des Annahmeverzuges gem. Abs. (1) gilt die Leistung der Firma FERCAM Austria GmbH als am Tag der Bereitstellung erbracht, die Gefahr des zufälligen Unterganges geht ab Beginn des Annahmeverzuges auf den Auftraggeber über.
    3. Die Firma FERCAM Austria GmbH ist berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers in einem eigenen oder fremden Lager zu lagern.
       
  7. Mängelrüge:
    1. Die Vertragsmäßigkeit der Leistung ist durch den Auftraggeber umgehend zu prüfen, offensichtliche Mängel der Firma FERCAM Austria GmbH unter genauer Beschreibung des konkreten Mangels schriftlich anzuzeigen.
       
  8. Haftungsbeschränkungen:
    1. Die Firma FERCAM Austria GmbH haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Firma FERCAM Austria GmbH bzw. ihrer Erfüllungs-/Besorgungsgehilfen verursacht worden sind.
    2. Die Haftung für Schäden, die durch Diebstahl im Sinne der §§ 127 ff, durch Erpressung oder Raub im Sinne der §§ 144 ff sowie §§ 142 ff StGB entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    3. Für Mangelfolgeschäden wird eine Haftung der Firma FERCAM Austria GmbH ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma FERCAM Austria GmbH oder deren Erfüllungs- bzw. Besorgungsgehilfen vor.
    4. Für sämtliche Schadenersatzansprüche bzw. Haftungen gelten die Höchsthaftungssummen und Vorschriften nach CMR.
       
  9. Pfandrecht:
    1. Der Firma FERCAM Austria GmbH kommt ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen in ihrer Gewahrsame befindlichen Gütern und sonstigen Werten des Auftraggebers zu und zwar wegen sämtlicher fälliger oder noch nicht fälliger, unstrittiger Forderungen gegen den Auftraggeber.
    2. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht steht der Firma FERCAM Austria GmbH insbesondere dann zu, wenn aufgrund der Vermögenslage des Auftraggebers davon auszugehen ist, dass die der Firma FERCAM Austria zustehende Forderung gefährdet ist.
       
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
    1. Als Erfüllungsort ausdrücklich wird der Sitz der Firma FERCAM Austria GmbH in 6250 Kundl, Möslbichl 78/III vereinbart.
    2. Für Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Vertragsverhältnis mit der Firma FERCAM Austria GmbH oder im Zusammenhang mit einem solchen entstehen ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Bezirksgericht Rattenberg sachlich und örtlich zuständig.
    3. Für Rechtsbeziehungen mit der Firma FERCAM Austria GmbH gilt ausschließlich österreichisches Recht.